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Wer trägt die Kosten?

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe einer Haushaltshilfe, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.

Oder ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied versorgt wird und der Haushalt z.B. bei Krankheit, Kranken oder Kuraufendhalt, Risikoschwangerschaft, Entbindung, physischer oder psychischer Überlastung nicht weitergeführt werden kann. Die Verordnung dazu stellt der behandelte Arzt aus.

Je nach Familiensituation können die Kosten übernommen werden. Zum Beispiel bei der

  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Sozialamt
  • Jugendamt